Dipl.- Ing. Architekt
Edgar Mählmann
Planung
Energetische Sanierung
Neubau
Anbau
Umbau
Beratung
Energieausweise – Verbrauch & Bedarf
Geförderte Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude (BAFA, KMU & Kommunen)
Förderanträge KfW & BEG
Gutachten
Thermographie Gutachten
Baubegleitung (BAFA)
Susanne Berger (Verbraucherzentrale), Peter Wobbe-von-Twickel (Kreis Mettmann), Klaus Pesch (Bürgermeister Ratingen), Manfred Krick (stellv. Landrat), Edgar Mählmann (Architekt) und die Bauherren Ekaterina und Jörg Dall (v.l.n.r)
Ausgezeichnet
Ausgezeichnet
“Altbauneu”
Das erweiterte und zum “KfW-Effizienzhaus 70” sanierte Einfamilienhaus in Ratingen wurde mit der Plakette “Altbauneu” vom Kreis-Mettmann durch den stellv. Landrad Manfred Krick, den Bürgermeister der Stadt Ratingen Klaus Pesch, sowie von Peter Wobbe-von-Twickel ausgezeichnet.
Gewürdigt wird damit die vorbildliche energetische Sanierung eines alten Hauses von 1968, auf einen Standard der manchen Neubau weit überflügelt.
Artikel in der Rheinischen Post vom 14.12.2015 – Altbau Neu
Bericht beim Keis Mettmann – Kampagne „ALTBAUNEU – Ausgezeichnet! 2015“
Bekannt aus:
Bekannt aus:
KontaKt
Edgar mählmann
Dip. -Ing. Architekt
Sinkesbruch 55
40883 Ratingen Hösel
Info@maehlmann.com
Telefon
Tel: +49 (0) 2102-963686
Fax: +49 (0) 2102-963687
Energieberatung WG (Bafa)
Energieberatung WG (Bafa)
Energieberatung mit staatlicher Förderung
Energieeinsparung ist ein Thema, das alle betrifft. Vor dem Hintergrund der Klimaerwärmung und der weltweiten Ressourcenknappheit gewinnt das Thema Energie für jeden einzelnen an Bedeutung. In diesem Zusammenhang wurde von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zum 1. Mai 2008 eine neue Richtlinie über die Förderung der Energieberatung erlassen. Mit den neuen Fördermaßnahmen der BAFA ist es möglich eine staatliche Förderung für eine unabhängige und zertifizierte Energieberatung und für das Erstellen eines Energieausweises zu bekommen. Dies war bisher ausgeschlossen. Energieausweise müssen laut gesetzlicher Regelung bei Verkauf oder Vermietung vorliegen.Hierbei gelten unterschiedliche Übergangsfristen. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss für eine sogenannte „Vor-Ort-Beratung“ wurde erneut deutlich erhöht und beträgt nun 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 1.700 € für Wohnhäuser mit mindestens 3 Wohneinheiten.
Was wird gefördert?
Die Förderung bezieht sich auf komplette Wohngebäude, bei denen der Bauantrag vor min 10 Jahren gestellt wurde. Neben Eigentümern können sich auch Mieter bzw. Pächter beraten lassen, wenn eine Erlaubnis des Eigentümers vorliegt.
Was beinhaltet die Energiesparberatung?
Wann ist eine Energieberatung sinnvoll?
Wer darf beraten?
Energieberatung NWG (KMU & Kommunen)
Energieberatung NWG (KMU & Kommunen)
Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.
Gegenstand der Förderung:
Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude
Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).
Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.
Höhe der Förderung:
Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:
Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 1.700 Euro;
Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 5.000 Euro;
Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 8.000 Euro.
Energieausweise (WG & NWG)
Energieausweise (WG & NWG)
Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude
Wie viel Energie im eigenen Haus verbraucht wird, ist vielen Hausbesitzern nicht bekannt. Anders sieht es beim eigenen Auto aus: die meisten Autofahrer kennen den Benzinverbrauch ihres Fahrzeuges. Hier ist zwar auch die individuelle Fahrweise für den Verbrauch mitentscheidend, aber bei der Kaufentscheidung kann entschieden werden, ob ein Auto mit hohem oder niedrigem Verbrauch gekauft wird.
Sinn und Zweck des Energieausweises:
– stuft Gebäude aufgrund ihrer energetischen Effizienz ein
– ist ein Medium zum Vergleich der energetischen Gebäudequalität
– gibt Anhaltspunkte für die zu erwartenden Energiekosten
– ist durch die empfohlenen Modernisierungsmaßnahmen eine Planungs- und Investitionshilfe
– ist ein Marketinginstrument bei Vermietung und Verkauf
– will zu Modernisierungen ermutigen, um den CO2 Ausstoß zu vermindern
Ein Energieausweis ist in jedem Fall 10 Jahre gültig und darf nur von entsprechend qualifizierten Personen erstellt werden (§21 EnEV).
Für alle anderen Wohn- und Nichtwohngebäude gelten bei Vermietung und Verkauf für den Energieausweis Fristen, wie in der folgenden Darstellung veranschaulicht:
Was ist ein Verbrauchsausweis?
Er gibt den gemittelten und über Wetterdaten angepassten Energiebedarf (Strom, Heizöl etc.) an, den die Bewohner in den letzten 3 Jahren verbraucht haben. Das Ergebnis ist stark vom individuellen Nutzerverhalten abhängig und ist für eine sinnvolle energetische Bewertung des Gebäudes nicht genügend aussagekräftig. Zum Beispiel kann ein Verbrauchsausweis dann gut ausfallen, wenn in einem energetisch schlechten Gebäude wenig geheizt wird.
Mieter sollten daher bei Verbrauchsausweisen Vorsicht walten lassen.
Was ist ein Bedarfsausweis?
Mögliche Förderung
Daher ist es sinnvoll den Bedarfsausweis im Rahmen einer von der BAFA geförderten Energieberatung ausstellen zu lassen. Dies ist meist günstiger und aussagekräftiger als der reine Bedarfsausweis.
Förderprogramme
Förderprogramme
KfW 159: Kredit – Altersgerecht Umbauen
Heizungsanlage
Heizungsanlage
Energiekennwerte
Hier sehen Sie die Energie-Kennwerte von Heute, Gestern, Letzte Woche, Letzter Monat sowie ein Systemschema
Hier sehen Sie das Schema unserer Heizungsanlage.
Gesundheit
Gesundheit
Fogging
Fogging
Fogging oder Schwarzstaub – durch Thermophorese:
Tritt auf an Decken oder Wänden. Setzt sich ein schwarzer Belag fest. Stark betroffene Flächen sehen aus wie nach einem Schwelbrand. Staubteilchen oder Aerosolteilchen bewegen sich vom warmen zum kalten – lagern sich an z.B. Wärmebrücken ab.
(vermehrt im Winter bei Neubauten oder nach Renovierungen – es ist kein Schimme
Behaglich
Behaglich
Legionellen
Legionellen
Legionellen sind im Wasser Lebenden Bakterien. Sie kommen in Süß- als auch in Salzwasser, in einem Temperaturbereich 25 bis 50 °C, und vor allem in stehendem Wasser vor.
Bekämpfung:
Thermisch: erhitzen, abkochen, Stoß erhitzen
Physikalisch: Membranen, Ultrafiltration, UV Strahlung, Ultraschall, gepulste elektrische Felder
Chemisch: Elementarchlor, Hypochlorite, Chlordioxid, Ozon
Schimmel
Schimmel
Die Ursachen für Schimmel in Gebäuden sind vor allem das Nutzerverhalten oder auch Mängel an der Baukonstruktion. Oft ist es auch eine Kombination aus beiden.